offener Brief an den Oberbürgermeister

Die IG Baldeney hat einen offenen Brief an unseren Oberbürgermeister Thomas Kufen geschrieben, indem gefordert wird, den Wassersport auf dem Baldeneysee und der Ruhr wieder zu erlauben.

Unter welchen Maßnahmen dies, trotz Corona, möglich sein soll wird auch dargestellt.

Update 27.04.2020:

Hier ein ergänzender Brief an den OB. Brief2V OB Corona

Auch das Paddeln auf der Ruhr und dem Kanal ist nicht möglich

Darf die Ruhr oder der Rhein-Herne-Kanal aktuell für Wassersport oder Freizeitvergnügen (z.B. Kanu, Segeln, Stand Up Paddling, Schlauchboot) genutzt werden?

Nein, Kanu- und Segelsport zählt mit den jeweiligen Vereinen zum Sportbetrieb und ist somit in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt auch für die Hafen- und Steganlagen, sowie sonstigen Anlagen als zugelassene Zugangsmöglichkeiten für die Ruhr oder den Rhein-Herne-Kanal. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt.

TRAINING ZU HAUSE – GEMEINSAME INTERNETSEITE DER SPORTVEREINE

In Zeiten der Coronaepedemie mussten die Sportvereine ihren Trainingsbetrieb einstellen. Um die verschiedenen Aktivitäten und Möglichkeiten der Sportvereine zu bündeln, hat der Essener Sportbund e.V. sich mit seinen Mitgliedsvereinen auf den Weg gemacht, eine Plattform aufzubauen, um allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich betmöglich fit zu halten.

Besuchen Sie die gemeinsame und ständig wachsende Internetseite und machen Sie mit!

Baldeneysee ist gesperrt!

Hier ein Update der Stadt Essen:

Der Baldeneysee, als Sport- und Freizeitstätte, darf als Kanute, Ruderer, Segler usw. zurzeit nicht befahren werden – egal, ob privat oder als Vereinsmitglied. Auch dürfen die vereinseigenen Steganlagen zurzeit weder zum Einsetzen noch zum Anlegen (also zu Sport- oder Freizeitzwecken) genutzt werden (auch nicht an der Ruhr oder am Kanal). Mit anderen Worten: Das Boot aus dem vereinseigenen Bootshaus holen und am Vereinssteg zu Wasser lassen, ist in Essen zurzeit leider nicht gestattet. Eine weitere, möglicherweise erlaubte Konstellation wird momentan geprüft; hierzu geben wir Bescheid, sobald uns eine Rückmeldung vorliegt.

Stand 09.04.2020 – Update 1:

Nach einer weiteren Nachfrage bei der Pressestelle der Stadt Essen ist hier nochmal ein Auszug aus einer E-Mail mit sehr aufschlussreichen Links:

Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat hier die aktuellen Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, aufgerührt und auch einzelne Fragen geklärt:

www.essen.de/coronavirus_regeln

 

Auf dieser Seite finden Sie auch die genaue Regel zum Baldeneysee, ich habe Ihnen die Sprungmarke mit eingefügt:

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_32/coronavirus_2.de.html#see

 

Das ist aktuell gültig. Allerdings ändern sich die Regeln aufgrund der dynamischen Lage sehr schnell, so dass ich Ihnen raten würde, immer öfter auf diesen Internetseiten nach Änderungen Ausschau zu halten. Wir sind auch am Wochenende und an den Feiertagen im Dienst, so dass wir etwaige Änderungen unmittelbar im Internet veröffentlichen können.