Hier ein Update der Stadt Essen:
Der Baldeneysee, als Sport- und Freizeitstätte, darf als Kanute, Ruderer, Segler usw. zurzeit nicht befahren werden – egal, ob privat oder als Vereinsmitglied. Auch dürfen die vereinseigenen Steganlagen zurzeit weder zum Einsetzen noch zum Anlegen (also zu Sport- oder Freizeitzwecken) genutzt werden (auch nicht an der Ruhr oder am Kanal). Mit anderen Worten: Das Boot aus dem vereinseigenen Bootshaus holen und am Vereinssteg zu Wasser lassen, ist in Essen zurzeit leider nicht gestattet. Eine weitere, möglicherweise erlaubte Konstellation wird momentan geprüft; hierzu geben wir Bescheid, sobald uns eine Rückmeldung vorliegt.
Stand 09.04.2020 – Update 1:
Nach einer weiteren Nachfrage bei der Pressestelle der Stadt Essen ist hier nochmal ein Auszug aus einer E-Mail mit sehr aufschlussreichen Links:
Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat hier die aktuellen Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, aufgerührt und auch einzelne Fragen geklärt:
www.essen.de/coronavirus_regeln
Auf dieser Seite finden Sie auch die genaue Regel zum Baldeneysee, ich habe Ihnen die Sprungmarke mit eingefügt:
https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_32/coronavirus_2.de.html#see
Das ist aktuell gültig. Allerdings ändern sich die Regeln aufgrund der dynamischen Lage sehr schnell, so dass ich Ihnen raten würde, immer öfter auf diesen Internetseiten nach Änderungen Ausschau zu halten. Wir sind auch am Wochenende und an den Feiertagen im Dienst, so dass wir etwaige Änderungen unmittelbar im Internet veröffentlichen können.