DKV-Wandersportordnung: Corona-Einschränkungen im Wandersportjahr 2021

DKV-Wandersportordnung: Corona-Einschränkungen im Wandersportjahr 2021
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Nach wie vor sind auch die Tourenpaddler*innen von den Einschränkungen des Sporttreibens während der Pandemie betroffen. Durch die Kontaktbeschränkungen ergeben sich auch Auswirkungen auf den beliebten Wanderfahrer-Wettbewerb. Der Freizeitsportausschuss hat sich mit diesen Umständen auseinandergesetzt und folgende Regelung für das Kanusportjahr 2021 getroffen:

WFA-Bronze
Die Bedingung der Kilometer-Anforderung für das „Bronze-Abzeichen“ (Ersterwerb und Wiederholung)

Die schon 2020 halbierten Anforderungen der Kilometer-Leistung für das laufende Jahr werden erneut bestätigt.

Die erforderlichen Kilometer sind:

Damen mind. 500 km 250 km
Damen (mit Behinderung) mind. 400 km 200 km
Damen Seniorinnen ab 70 Jahren mind. 400 km 200 km
Damen Seniorinnen (mit Behinderung)
ab 70 Jahren
mind. 325 km 163 km
 
Herren mind. 600 km 300 km
Herren (mit Behinderung) mind. 500 km 250 km
Herren Senioren ab 70 Jahren mind. 500 km 250 km
Herren Senioren (mit Behinderung)
ab 70 Jahre
mind. 425 km 213 km

Über die Anforderung einer „Gemeinschaftsfahrt“ wird im April erneut beraten und die absehbare Situation beurteilt. Eine Entscheidung wird unter Abwägung der allgemeinen Möglichkeiten zum Reisen und gemeinschaftlichen Paddeln etc. gefällt.
Gemeinschaftsfahrten (GF)
Für die Beantragung der höherstufigen Abzeichen (Silber, Gold und Wiederholungen) muss auch weiterhin eine bestimmte Anzahl von Gemeinschaftsfahrten nachgewiesen werden. Den Interessenten sollte auch in Pandemiezeiten die Möglichkeit gegeben werden, diese Forderung zu erfüllen. Der DKV hat aus diesem Grund ein Interesse daran, dass Gemeinschaftsfahrten trotz der Pandemiebedingungen auch 2021 angeboten werden. Die Durchführung und Organisation muss selbstverständlich dem nach dem jeweils gültigen Hygienekonzept und den behördlichen Auflagen entsprechen. Für alternative Organisationsformen ist der DKV in diesem Jahr offen, auch wenn diese nicht unbedingt dem ideellen Gedanken einer Gemeinschaftsfahrt entsprechen – wie z.B. Kennenlernen fremder Gewässerreviere oder Treffen und Austausch mit vielen Kanufreund*innen. Für die Umsetzung und Anerkennung im WFA-System muss allerdings die Verwaltung ergänzt werden.

Dazu sollte der Veranstalter dem DKV über kanu-freizeitsport@kanu.de sein neues Format erläutern bzw. Änderungen des Termines oder Zeitraumes mitteilen. Nach kurzer Prüfung und Bestätigung wird die bisher angemeldete Gemeinschaftsfahrt in der Termindatenbank (Vernetzung mit eFB und Archiv WFA) ergänzt und Hinweise eingebracht. Das bedeutet für den Ausrichter: Der bisherige Eintrag in der Termindatenbank bleibt bestehen und wird mit den Hinweisen zu der Änderung ergänzt (z.B. Terminverschiebung, Ausdehnung des Zeitraumes, Änderung der Strecke etc.). Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Änderungen auch zukünftig nachvollziehbar sind. Die Teilnahmebestätigungen sind wie bisher vom Veranstalter zu organisieren.
DKV-Sicherheitsschulung oder DKV-Ökoschulung für die Beantragung eines WFA-Abzeichens
Als Voraussetzung für die Beantragung der Silber- und Gold-Abzeichen werden Schulungen in Sicherheit und Ökologie verlangt. Der DKV macht hiermit auf die Online-Formate aufmerksam, die über die DKV-Kanu-Akademie angeboten werden. Das digitale Angebot ergänzt die Präsenzschulungen der Vereine und Verbände, die unter Umständen nicht durchgeführt werden können.
Über die Bedingungen zum Wanderfahrerabzeichen für Schüler und Jugendliche im Kanusportjahr 2021 berät die Deutsche Kanjugend gesondert und wird ihre Entscheidung zeitnah bekannt geben.
Die Bedingungen zum Globus-Abzeichen werden von dieser Neuregelung nicht berührt.

 

Duisburg, 09.02.2021
DKV-Freizeitsportausschuss

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