Aktualisierung der Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.

Ab dem 03.04.2022 gilt in NRW erneut eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser wird die weitreichende Maskenpflicht aufgehoben. Auch in den Sportstätten des ESV entfällt damit die Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasenschutzes.

Wie viele andere Organisationen sprechen auch wir uns ausdrücklich für eine Empfehlung aus, weiterhin in Gebäuden eine medizinische Masken zu tragen.

Neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 4.3.

Rückkehr zu 3G

Freitag dem 04.03.2022 ist auch der Sport bei uns für nicht immunisierte Personen möglich.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt für die Ausübung des Sportes bei uns dann einen negativen Testnachweis. Dies gilt für innen und außen.

Coronaregeln am 19.02.2022 in NRW geändert

3 G wieder bei kontaktfreiem Sport möglich

 

Der LSB NRW informiert:

 

Seit Samstag,19.02.2022 gilt eine neue CoronaSchVO. Sie ist hier zu finden:

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-02-18_coronaschvo_ab_19.02.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Die wichtigste Änderung für den Sport:

 

Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich

 

Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“. Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.

 

Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.

Nächste Änderung der CoronaSchVO

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

– Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!
– Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
– 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

Informationen vom LSB zusammengefasst:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

„Nächste Änderung der CoronaSchVO“ weiterlesen

JHV 2020: Großer Umbruch im Vorstand

Am 11.10.2021 war es endlich soweit. Die Jahreshauptversammlung des ESV Grün-Weiß Essen e.V. aus dem Jahre 2020 konnte nachgeholt werden.

Beginn war um 18 Uhr in der Gastronomie St. Elisabeth in Essen-Frohnhausen.Die Veranstaltung unterlag den geltenden Coronaschutzmaßnahmen.

Auf der Tagesordnung standen einige große Themen. Unter anderem standen gleich fünf Positionen im Vorstand zur Wahl. Auf Grund des fortgeschrittenen Alters von Doris Pfeiffer (Geschäftsführerin), Horst Hennig (zweiter Vorsitzender) und Wolf-Dieter Keller (Beisitzer und kom. 1. Vorsitzender) entschieden sich die langjährigen Verantwortlichen gegen eine erneute Kandidatur und machten Platz für neue Gesuchter im Vorstand. Michael Wittpahl wurde dagegen einstimmig für weitere 4 Jahre als Bauwart wiedergewählt.

 

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender: Steffen Buschmeier

2. Vorsitzender: Jürgen Lutscheid

Geschäftsführer: Marco ter Schmitten

Beisitzerin: Doris Pfeiffer

Bauwart: Michael Wittpahl

Änderung der Coronaschutzverordnung NRW

Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten keine Inzidenzstufen mehr. Nun gilt die feste Grenze von einer Inzidnez von 35.

Änderungen an den Maßnahmen bei unserem Sport oder auf dem Gelände gibt es nicht. Tragt bitte weiterhin im Gebäude einen Mund-Nasenschutz, da die Abstände hier nicht eingehalten werden können.

Zum Verzehr von Speisen oder Getränken im Clubraum darf, bei Einhaltung des Mindestabstandes, die Maske selbstverständlich abgesetzt werden.

Coronaupdate

Die sinkenden Inzidenzwerte lassen Hoffnung schöpfen und führen zugleich zu ein paar Lockerungen.

In Essen gilt ab dem 2.6.21 die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW. Diese sieht nicht nur Lockerungen im öffentlichen Leben vor, sondern auch im Sport.

Zulässig ist

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach §6 und des Mindestabstans.

Somit kann unser Jugendraum, der Clubraum, die Umkleiden und Duschen wieder mit ausreichendem Abstand genutzt werden.

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gebäude bleibt für alle verpflichtend.

Bleibt weiter vorsichtig und vorallem gesund!

Corona – Update und aktuelle Regelungen

 

Das wichtigste in Kürze:

7-Tages-Inzidenz >100

  • Individualsport nur mit dem eigenen Hausstand + einer weiteren Person möglich
  • Kinder <14 Jahren gelten nicht dazu

 

7-Tages-Inzidenz <100

  • Individualsport mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten möglich
  • Kinder <14 Jahren gelten nicht dazu

 

Von den Regelungen unabhängig ist, dass Förderschulen weiterhin Sportunterricht durchführen dürfen. Das Franz-Sales-Haus wird also weiterhin ihre Kanu AG Freitags durchführen.