Neue Coronaschutzverordnung gilt ab dem 4.3.

Rückkehr zu 3G

Freitag dem 04.03.2022 ist auch der Sport bei uns für nicht immunisierte Personen möglich.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt für die Ausübung des Sportes bei uns dann einen negativen Testnachweis. Dies gilt für innen und außen.

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