Ab dem 03.04.2022 gilt in NRW erneut eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser wird die weitreichende Maskenpflicht aufgehoben. Auch in den Sportstätten des ESV entfällt damit die Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasenschutzes.
Wie viele andere Organisationen sprechen auch wir uns ausdrücklich für eine Empfehlung aus, weiterhin in Gebäuden eine medizinische Masken zu tragen.