Aktualisierung der Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.

Ab dem 03.04.2022 gilt in NRW erneut eine neue Coronaschutzverordnung. Mit dieser wird die weitreichende Maskenpflicht aufgehoben. Auch in den Sportstätten des ESV entfällt damit die Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasenschutzes.

Wie viele andere Organisationen sprechen auch wir uns ausdrücklich für eine Empfehlung aus, weiterhin in Gebäuden eine medizinische Masken zu tragen.

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