Änderung der Coronaschutzverordnung NRW

Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten keine Inzidenzstufen mehr. Nun gilt die feste Grenze von einer Inzidnez von 35.

Änderungen an den Maßnahmen bei unserem Sport oder auf dem Gelände gibt es nicht. Tragt bitte weiterhin im Gebäude einen Mund-Nasenschutz, da die Abstände hier nicht eingehalten werden können.

Zum Verzehr von Speisen oder Getränken im Clubraum darf, bei Einhaltung des Mindestabstandes, die Maske selbstverständlich abgesetzt werden.

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